Fachbereich Sicherheit und Flugplätze
Die Modellflugplätze und Hangfluggelände unserer Vereine bilden die Grundlage des Modellflugsports. Freier Flugbetrieb, Wettbewerbtrainings oder Jugendkurse finden zur Hauptsache hier statt. Aus diesem Grund legen die Vereine des NOS grossen Wert auf den sicheren Flugbetrieb und den langfristigen Erhalt ihrer Flugplätze. Mittels Betriebsreglementen und bilaterlaen Abkommen mit Gemeinden und Anstössern werden die Tätigkeiten durch die Modellflugvereine autonom geregelt.
Matthias
Raumplanerische Anforderungen
Modellflugplätze befinden sind vielfach in der Landwirtschaftszone und unterliegen daher baurechtlichen Einschränkungen. Daneben nutzen zahlreiche Interessengruppen (Fussgänger, Wanderer, Reiter, Sportler) dieselben Landschaften als Naherholungszone in ihrer Freizeit. Ein friedliches und respektvolles Nebeneinander der verschiedenen Interessen ist essentiell für den Erhalt unserer Fluggelände.
Luftraumnutzung
Die Modellflug Region NOS erstreckt sich vom Rheinfall bis zum Walensee und ist weder an Gemeinde-, noch an Kantonsgrenzen gebunden. Ihr Einzugsgebiet ist geschichtlich gewachsen und auch nicht starr definiert. In diesem Einzugsgebiet befinden sich neben dem Landesflughafen Zürich-Kloten und dem Militärflugplatz Dübendorf noch weitere Flugplätze der allgemeinen Luftfahrt. Die Regelungen für Modellflugzeuge zur Nutzung dieser Lufträume sind im Abschnitt 4 der VLK (Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien) niedergeschrieben.
Dienstleistungen
Die Region NOS kann unterstützend wirken bei:
- Beratung beim Suchen und Erstellen eines neuen Fluggeländes (siehe NOS-Studie Raumplanerische Anforderungen an Modellflugplätze)
- Beratung bei der Sicherung eines bestehenden Fluggeländes
- Vermitteln von Kontakten bei Schwierigkeiten im Flugbetrieb und rechtliche Beratung
- Beratung bei siedlungsplanerischen Themen
- Beratung bei luftraumspezifischen Themen
- Beratung bei Sicherheitsmassnahmen
- Verleihung von Material für Flugtage und Wettbewerbe
Dokumente und Reglemente
- VLK, Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
- Drohnenkarte BAZL mit 5 km Radien um die Flugplätze, sowie weitere Schutzgebiete
- Ausdehnung der TMA und CTR Zürich und Dübendorf (ICAO-Karte Swisstopo)
- Skyguide SFO-Tool für Ausnahmebewilligungen
- Weitere Informationen finden sie beim Schweizerischen Modellflugverband SMV
Das-ist-Modellflug-Teil-1.pdf | 5'340 KB | |
Das-ist-Modellflug-Teil-2.pdf | 2'097 KB | |
Geraeuschmessresultate-RK-NOS.pdf | 63 KB | |
Modellflug-versus-Raumplanung_20120121.pdf | 1'556 KB | |
NOS_Flyer_2014.pdf | 1'607 KB | |
NOS_Studie-Raumplanerische-Anforderungen-an-Modellflugplätze-.pdf | 7'491 KB |